Allgemeine Geschäftsbedingungen "Ferienfreizeit"

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in dieser Fassung gültig ab 01.03.2019. 

 

1. Vertragspartner 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden die Grundlage zur Teilnahme an Ferienfreizeiten des Circus Imago e.V. 

Die AGBs Sie sind für die Vertragspartner verbindlich. Vertragspartner sind die Erziehungsberechtigten eines Kindes und der Circus Imago e.V. Ein Vertragsabschluss mit Minderjährigen ist nicht möglich. 

 

2. Teilnahme

a)Teilnehmen können Kinder von 6 - 14 Jahren, es sei denn die jeweilige Ausschreibung sieht Anderes vor.

b) Die Ferienfreizeit wird unter kompetenter Anleitung der Mitarbeiter und Übungsleiter des Circus Imago e.V. durchgeführt. Zusätzliche artistische und Zirkuspädagogische Fachkräfte, sowie pädagogische Betreuer sind möglich.

c) Betreuungs- und Workshop Zeiten sind aus dem jeweiligen Programm zu entnehmen.

d) Die Mitwirkung in der öffentlichen Abschlussvorstellung ist für alle Teilnehmer vorgesehen und im Teilnehmerbeitrag inbegriffen. Eintrittsgelder für Zuschauer können bei Bedarf erhoben werden.

e)Ein Rechtsanspruch auf einen Teilnehmerplatz besteht nicht. 

 

3. Teilnehmerbeiträge

a)Der Teilnehmerbeitrag ist immer im Voraus fällig. Stichtag ist jeweils in der Teilnahmebestätigung angegeben. Bankverbindung und Verwendungszweck sind wie in der Anmeldebestätigung vorgesehen an zugegeben.

b) Bei einem Zahlungsverzug, kann der Teilnehmer von der Teilnahme ausgeschlossen werden.

c) Die jeweils aktuell gültigen Teilnehmerbeiträge werden von dem Vereinsvorstand für einen bestimmten Gültigkeitszeitraum verbindlich festgelegt. Bei Preisänderung besteht ein Sonderkündigungsrecht. 

 

4. Anmeldungen 

Anmeldungen sind schriftlich über das dafür vorgesehene Formular einzureichen. Dies ist dem Veranstaltungsflyer als Druckerzeugnis beigefügt und steht im Internet als PDF sowie als Formular zum direkten ausfüllen und Abschicken zur Verfügung. Die Anmeldung ist bei Minderjährigen nur bei Anmeldung durch einen Erziehungsberechtigten gültig. Die Zustimmung nur eines Erziehungsberechtigten gilt ausdrücklich auch im Namen weiterer Erziehungsberechtigter als erteilt. 

Der Verein behält sich die Annahme eines jeden Teilnehmerantrags vor. Im Falle der Zustimmung, wird jeder Auftrag per Anmeldebestätigung bestätigt. 

 

5. Rücktritt / Ausschluss

a)Ein Sonderkündigungsrecht besteht bei Preisänderungen.

c) Ein Rücktritt seitens des Teilnehmers muss schriftlich erfolgen. Bis zu 4 Wochen vor Beginn der Ferienwoche werden 10 % des Beitrags als Bearbeitungsgebühr einbehalten. Danach der komplette Beitrag, es sei denn es steht ein Ersatzteilnehmer zur Verfügung.  (In dem Fall werden 10% Bearbeitungsgebühr fällig).

d)Die Leitung der Ferienfreizeit behält sich vor, in begründeten Fällen Teilnehmer von der Freizeit auszuschließen. Dies können gravierendes Fehlverhalten oder Missachten sicherheitsrelevanter Regelungen sein. Verhaltensregeln werden mit einem Informationsschreiben verschickt und zu Beginn des Programms mit den Teilnehmern besprochen. 

 

 

6. Nichterfüllung vereinbarter Dienstleistungen durch den Circus Imago e.V. 

a) Das Recht auf (anteilige) Beitragsrückerstattung kann in Anspruch genommen werden: bei Nichterfüllung des Dienstleistungsvertrags und wenn Betreuungszeiten ausfallen, aus Gründen, die das Unternehmen selbst verschuldet oder zu vertreten hat. Die Höhe der Rückerstattung wird den Gegebenheiten entsprechend gewährleistet. 

b) Sollte die Teilnehmerzahl unter die Mindestteilnehmerzahl sinken, kann die Durchführung der Ferienwoche abgesagt werden. Das Unternehmen ist in diesem Fall zu einer Ausnahmeregelung berechtigt. Ist kein geeigneter Ersatztermin zu finden, kann der Vertrag im gegenseitigen Einvernehmen mit sofortiger Wirkung aufgelöst werden. Eine Überzahlung wird erstattet. 

c)Im Falle höherer Gewalt, die die Sicherheit der Teilnehmer beeinträchtigt (z.B. Sturm, o.ä.) behält sich die Leitung der Freizeit vor, diese kurzfristig abzusagen und gegebenenfalls die Teilnehmer an sicherem Ort unterzubringen. In diesem begründeten Fall wird der Teilnahmebeitrag einbehalten.

 

 

7. Einverständnis zur Veröffentlichung von Fotos und Videoausnahmen

Im Rahmen des Zirkusprogramms können seitens des Circus Imago e.V. Fotos und Videoaufnahmen gemacht werden. Neben Aufnahmen in der Gruppe entstehen auch Fotos einzelner Kinder und Erwachsener in Aktion. Bei Anmeldung zur Freizeit wird die Einwilligung zur Nutzung dieser Bilder erbeten.

Die Nutzung beschränkt sich auf vereinsrelevante Veröffentlichungen (Website, Programm, Flyer, Plakat, Presse etc.) Bitte beachten Sie hierzu die gesonderte Einwilligung zu Personenbildnissen.

 

8. Datenschutz 

Alle Teilnehmer bzw. Erziehungsberechtigte für ihre teilnehmenden Kinder erklären sich damit einverstanden, dass ihre personenbezogenen Daten in der EDV des Unternehmens gespeichert werden. Dies gilt lediglich für alle Daten, die zur Teilnahme an der Ferienfreizeit erforderlich sind.

Allen Teilnehmern wird versichert, dass alle gespeicherten Daten, im Rahmen des Möglichen gewissenhaft, vor dem Zugriff Dritter geschützt werden. Die Daten werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben! Die Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung wird sichergestellt.

 

9. Haftung & Versicherung 

Versicherungsschutz im Rahmen der Ferienfreizeit besteht nur für Teilnehmer. Laut Sportversicherungsvertrag des BLSV besteht Versicherungsschutz während der Veranstaltungen des Circus Imago e.V. vom Betreten bis zum Verlassen der jeweiligen Veranstaltungsstätte. Die Versicherung umfasst Unfall- und Haftpflichtversicherung im Rahmen der allgemeinen Sportversicherung.

Es kann keine Haftung für die Garderobe und sonstigen mitgeführten Gegenstände übernommen werden. Dazu gehören auch Kleidungsstücke, Geräte und Utensilien, die für den Zirkuseinsatz mitgebracht werden. Dieser Haftungsausschluss betrifft alle Ansprüche aus Verlust, Beschädigung oder Verwechslung. Vorbeugung und Hilfe bei der Aufklärung sind selbstverständlich. Wertgegenstände nach Möglichkeit zu Hause lassen!

Die Mitarbeiter des Circus Imago e.V. arbeiten nach einem integrativen Ansatz. Sie legen Wert darauf, dass sich jeder Teilnehmer angenommen und wertgeschätzt fühlt. Ferner motivieren sie alle Teilnehmer zum Verzicht auf diskriminierendes Verhalten und Gewaltanwendung. Respektvoller Umgang mit Personen, Gegenständen und Räumlichkeiten werden gefördert und gefordert. 

Die Veranstaltungen des Circus Imago e.V. finden in gemieteten oder überlassenen Räumen statt. Teilnehmer und Mitarbeiter sind angehalten, mit Gebäuden und der Einrichtung pfleglich umzugehen. 

Alle Erziehungsberechtigten sollen nachdrücklich mit ihren teilnehmenden Kindern darüber sprechen, dass sie für Schäden, die an Gebäuden und deren Einrichtung, durch ihre Kinder verursacht wurden, regresspflichtig gemacht werden können. Das Gleiche gilt, im Rahmen gesetzlicher Bestimmungen, für Sach- und Personenschäden die anderen Teilnehmern oder Mitarbeitern, sowie dem Equipment des Circus Imago e.V. zugefügt werden. 

Für alle Schäden, die das Unternehmen zu verantworten hat, besteht eine Haftpflichtversicherung. Für alle Schäden, die von Teilnehmern mutwillig und selbst zu verantworten sind, muss mit Schadenersatzansprüchen gerechnet werden. 

 

10 Salvatorische Klausel:

Sind oder werden Teile dieser Geschäftsbedingungen unwirksam, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist einvernehmlich durch eine solche zu ersetzen, die unter Berücksichtigung der Interessenlagen den gewünschten und wirtschaftlichen Zweck zu erreichen, am besten geeignet ist.